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Fotos

Foodporn kann dich ruinieren

Rein rechtlich gesehen kann das unerlaubte Hochladen von Fotos des Essens eines Restaurants ziemlich teuer werden.
Photo via Flickr user Markus Spiering

Rein rechtlich gesehen kann das unerlaubte Hochladen von Fotos des Essens eines Restaurants teuer werden. Das wird uns aber wahrscheinlich nicht davon abhalten, unseren Foodporn der Welt zu zeigen.

Wir alle machen es. Warum auch immer. Denn eigentlich ist es ein ganz klein wenig albern, Essen zu posten, nur weil es gut aussieht. Es macht dich doch eigentlich nur hungrig. Aber gut, poste doch weiterhin, was du willst!

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Mit Fotos von Sterneküchen solltest du jedoch vorsichtig sein.

Denken: Perfekte Fotos deines Essens sind so langweilig wie Selfies

Wahrscheinlich wird dir keine Klage ins Haus flattern, wenn du eine Portion Pommes fotografierst und die mit vielen Hashtags versiehst. Solltest du aber in einem super Restaurant sein, in dem der Koch ein Gericht auf seine künstlerische Art und Weise präsentiert, könntest du eine Abmahnung bekommen. Vor allem dann, wenn du das schöpferische Werk womöglich noch disst.

Das Essen eines Kochs ist urheberrechtlich geschützt und Fotos davon müssen eigentlich vom Urheber erlaubt werden. Auch dann, wenn die Fotos nicht kommerziell genutzt werden.

„Eine aufwendig arrangierte Speise im Restaurant kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. In dem Fall hat allein der Urheber das Recht zu entscheiden, wie und in welchem Umfang eine Vervielfältigung stattfindet", teilte Dr. Niklas Haberkamm der Welt mit. Er ist Partner der Wirtschaftskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) und Experte in Marken- und Medienrecht.

Sollte sich der Urheber, Gastronom oder Koch tatsächlich über deine Fotos beschweren, kann eine außergerichtliche Vereinbarung ein paar hundert Euro kosten. Sobald es vor Gericht geht, kostet das dann natürlich um ein Vielfaches mehr.

In einem Restaurant hat der Gastronom das Recht, das Fotografieren zu verbieten. Rechtsanwalt Haberkamm erklärt es so: „Auch wenn das Urheberrecht nicht greift, kann der Gastronom über sein Hausrecht das Fotografieren der Speisen untersagen."

nobelhart

Nobelhart & Schmutzig

Billy Wagner vom Berliner Nobelhart & Schmutzig findet das Fotografieren im Restaurant grundsätzlich okay, meint aber: ,,Man sollte doch auch mal zwei Stunden abschalten können und das Essen und den Wein genießen."

An der Tür seines Kreuzberger Lokals sind drei Verbotskleber angebracht: Keine Handys, keine Fotos und keine Waffen.

Recht hat er!