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Wenn WhatsApp seine AGB nicht korrigiert, wollen diese Datenschützer klagen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat den Messaging-Dienst wegen der Datenweitergabe an Facebook abgemahnt und besteht auf eine Unterlassungserklärung.

Erst Ende August war der Messaging-Dienst WhatsApp zum wiederholten Male aufgrund seiner laschen Datenschutzbestimmungen in die Kritik geraten: Die Firma hatte angekündigt, die Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterzuleiten, „um Facebook-Werbeanzeigen und Produkterfahrungen zu verbessern".

Die Nachricht, die einige Nutzer zwar als unproblematische und in der Branche übliche Service-Verbesserung abtaten, sorgte bei den meisten Usern für große Kritik und löste einen großen Run auf die WhatsApp-Alternative Threema aus. Das Update ist aber nur die Spitze des Eisbergs an Datenschutzänderungen, die mit den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp einhergehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat WhatsApp deshalb nun angemahnt und ein Ultimatum gesetzt: Wenn das Unternehmen nicht bis morgen reagiert und eine Unterlassungserklärung abgibt, werden die Experten des Projekts „Martkwächter Digitale Welt" die Möglichkeiten einer Klage gegen WhatsApp prüfen.

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Das sind die besseren Alternativen zu WhatsApp

Die Verbraucherschützer monieren insgesamt zehn neue Datenschutzbestimmungen von WhatsApp, welche sie für unzulässig halten. Als besonders kritisch betrachten sie dabei die Tatsache, dass „auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der WhatsApp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gehen", wie es in der entsprechenden Presseerklärung heißt. Auch die voreingestellte Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an Facebook in der Benachrichtigung über die neuen Nutzungsbedingungen, welche alle WhatsApp Nutzer Ende August bekommen hatten, sei rechtswidrig: „Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt. Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden", so die Martkwächter.

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Noch im April dieses Jahres hatte WhatsApp mit Einführung der sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einen Weg hin zu besserem Daten- und Verbraucherschutz eingeschlagen. Während dieses sichere Krypto-Verfahren die Inhalte der Chat-Kommunikation so sichert, dass sie sowohl von Behörden als auch von WhatsApp selbst nicht mitgelesen werden können, macht das Problem mit den neuen AGB deutlich, dass es beim Schutz der Privatsphäre nicht nur um das Abfangen und Auswerten von gesendeten Inhalten geht.

Tatsächlich unterminiert die Datenweitergabe den selbst auferlegten Anspruch von WhatsApp („Der Respekt für deine Privatsphäre ist in unseren Genen programmiert"), wie auch Christopher Kunke, Jurist aus dem Marktwächter-Team Nutzer-generierte Inhalte feststellt: „WhatsApp wirbt in seinen AGB damit, die Privatsphäre der Nutzer schützen zu wollen. Doch davon kann unserer Ansicht nach spätestens seit den neuen Nutzungsbedingungen keine Rede mehr sein."

Für die eventuelle Klage ziehen die Verbraucherschützer das sogenannte „erweiterte Verbandsklagerecht" heran, welches erst Anfang des Jahres vom Deutschen Bundesrat verabschiedet worden war. Seit dem 24. Februar ermöglicht es deutschen Verbraucherschutzverbänden, Unternehmen zu verklagen, wenn diese gegen den Datenschutz verstoßen.

In der Vergangenheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits erfolgreich gegen WhatsApp und dessen gängige Praxis geklagt, AGB nur in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Allerdings hatte sich das Verfahren auf knapp zwei Jahre hingestreckt. Mit einem zügigeren Urteil wäre auch im Fall einer erneuten Klage der Verbraucherschützer aufgrund der Datenweitergabe an Facebook, welche WhatsApp bei der Übernahme durch Mark Zuckerberg noch so vehement bestritten hatte, nicht zu rechnen.